FFZ steht für Flurförderzeuge. Flurförderzeug ist ein Sammelbegriff für viele Maschinen, die im Werksverkehr mit Rädern auf der Erde fahren und frei lenkbar durch den Fahrer sind.

Flurförderzeuge sind z.B. Handhubwagen, Elektrohubwagen, Deichselstapler, Frontgabelstapler, Schubmaststapler, Elektrokarren, Schlepper und mehr.

Ein Staplerschein ist also auch ein FFZ-Schein.

Für welche Gerätearten dieser Gültig ist, hängt von der absolvierten Schulung ab. Eine Ausbildung für Mitgänger- oder Mitläufer-FFZ ist nicht unbedingt von zertifizierten Ausbildern durchzuführen. Hier würde eine betriebsinterne Schulung ausreichen.

Der berufsgenossenschaftliche Grundsatz DGUV G 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen" gibt im Kapitel 5 die Mindestanforderungen an die Ausbilder vor:

  • Erfolgreiche Qualifizierung zur Bedienperson von Flurförderzeugen 
    Dies beinhaltet mindestens den erfolgreichen Abschluss der allgemeinen 
    Qualifizierung (Stufe 1) nach Abschnitt 3.2.
  • Zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Flurförderzeugen 
    Dies soll sicherstellen, dass Qualifizierende Erfahrungen im täglichen Einsatz mit Flurförderzeugen gesammelt haben. Idealerweise sollten sie über längere Zeit Flurförderzeuge gefahren haben. Für die Durchführung von Zusatzqualifizierungen (Stufe 2) sind entsprechende Erfahrungen mit dem betreffenden Flurförderzeugtyp nachzuweisen.
  • Meisterin oder Meister oder mindestens vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion, dies entspricht einer Tätigkeit nach Niveau 5 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) 
    Mit dieser Anforderung soll gewährleistet werden, dass die Qualifizierenden über die Fähigkeiten und Erfahrung verfügen, eine Qualifizierung erfolgreich durchführen zu können. Hierzu gehören z.B.:
    – Qualifizierungskonzepte zu erstellen,
    – Fachkenntnisse zu vermitteln,
    – eine Gruppe durch einen Lehrgang zu führen.
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für Ausbilderinnen und Ausbilder von Bedienpersonen für Flurförderzeuge.

Wir führen nur Präsenzunterricht durch.

In einer Präsenzschulung können die Teilnehmer direkt und persönlich mit dem Ausbilder interagieren. Sie können sofort Fragen stellen und Feedback erhalten, was bei Online-Kursen nicht in demselben Maße möglich ist.

Die Motivation und der Lernerfolg der Teilnehmer können durch die Gruppendynamik in einer Präsenzschulung steigen. Das gemeinsame Lernen und die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, können das Engagement und das Verständnis der Teilnehmer verbessern.

Staplerschulungen erfordern praktische Übungen, die nur in Präsenz durchgeführt werden können.

Gabelstaplerfahrerausbildungen sind für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zwingend erforderlich. Deshalb orientiert sich die Dauer idealerweise an Inhalten und Teilnehmern.
Wir arbeiten unsere Schulungen nicht akribisch nach der Uhrzeit ab. Wir vermitteln Inhalte. Die beanspruchte Zeit für die Schulung hängt maßgeblich von der Kommunikation zwischen Dozent und Teilnehmern ab.
Siehe auch: Wie lange dauert die Gabelstaplerschulung?

Im Moment können wir keine Bildungsgutscheine vom Job-Center verrechnen.
Dies ist nur für Unternehmen mit einer Maßnamenummer möglich. Um diese zu erhalten, müssen wir hohe einmalige und laufende Kosten aufbringen, die den Staplerfahrerkurs verteuern. Unsere Firmen- und Privatkunden müssten dies also mitfinanzieren.

Für die Zukunft haben wir die Eintragung im Trägerverzeichnis geplant. Dies wird sich aber aus o.g. Gründen noch ein wenig verzögern.

1-Tages-Kurse
Dies sind Intensivkurse, die vorzugsweise in Kleinstgruppen durchgeführt werden. Diese Ausbildung ist unsere meistgebuchte.


2-Tages-Kurse, 4-Tages Kurse und 10-Tages-Kurse
Diese Schulungen für Gabelstaplerfahrer sind gedacht für mittlere bis große Gruppen, oder Teilnehmer ohne jegliche Vorkenntnisse.


Siehe auch: Warum gibt es Unterschiede bei der Dauer?

Es gibt seitens der Berufsgenossenschaften keine "kleinen" und "großen" Staplerscheine.
Die vorgeschriebene Schulung nach DGUV G308-001 sieht eine Grundausbildung "Stufe 1" für allgemeine Flurförderzeuge und eine Erweiterung für spezielle Flurförderzeuge "Stufe 2" vor.

Allgemeine Flurförderzeuge sind z.B. Frontgabelstapler, Schubmaststapler, Elektro-Plattformwagen, Deichselgeführte "Ameisen", Schnellläufer und viele mehr.

Spezielle Flurförderzeuge sind z.B. geländefähige Gabelstapler mit veränderbarer Reichweite, auch Teleskopstapler genannt (für diese gibt es seit 2016 den DGUV G308-009)

In jedem Fall ist erst die Schulung der Stufe 1 erforderlich. Danach kann eine Erweiterung für spezielle FFZ erfolgen.

Auf unserem Gelände ist Platz für einige Fahrzeuge.

Außerdem ist das Parken auf einem "wilden" Parkplatz gegenüber am Sportplatz, auf dem Penny-Parkplatz oder am Hagebaumarkt in unmittelbarer Nähe möglich.

Theoretische Prüfung

Im Anschluss an den theoretischen Unterricht wird Ihr Wissen überprüft. Die Multiple-Choice-Fragen sind so formuliert, dass alle Teilnehmer nach unserem Unterricht die Prüfung bestehen können. Wir arbeiten nicht mit programmierten Durchfallquoten. Unser Ziel ist grundsätzlich, dass jeder erfolgreich ist. Wenn Sie schon einmal vorab eine Theorieprüfung ausprobieren möchten, können Sie dies hier tun.

Praktische Prüfung

Die Fahrprüfung ist bei uns Bestandteil der Ausbildung. Sie fahren mit dem Gabelstapler einen Parcours, bis von einer sicheren Bedienung auszugehen ist. Ziel der praktischen Übungen ist das sichere Arbeiten mit Flurförderzeugen. Daher wird bei uns niemals eine Zeitprüfung erfolgen. Schnelles, routiniertes Arbeiten wird durch regelmäßige Benutzung der Maschinen erlangt. Nach unseren Erfahrungen ist eine Eingewöhnung von ca. 2 Wochen auf Gabelstaplern erforderlich. Mehrtages-Seminare beinhalten natürlich mehr Fahrtraining und können somit die Einarbeitungszeit verkürzen.

Wir geben zwar keine Gelinggarantie für unsere Schulung, aber in der Regel bestehen die Teilnehmer mit unserer Schulung die Prüfungen.

Während des theoretischen Unterrichts stehen Ihnen Getränke, wie Kaffee und Wasser und etwas Süßes kostenlos zur Verfügung.

In unmittelbarer Nähe zu uns finden Sie außerdem 2 Restaurants, 2 Imbisse und eine Tankstelle, wo Sie sich zwischendurch oder nach der Schulung stärken können.

Für den Befähigungsnachweis benötigen wir von Ihnen ein Lichtbild. Sie müssen aber nicht extra zum Fotografen gehen, um teure Passbilder machen zu lassen.

Uns reicht ein Selfie oder Foto von einem Ausweis. Wir schneiden uns das Bild auf die erforderliche Größe und drucken es direkt in den Fahrausweis ein.

Wer darf Staplerfahrer ausbilden?

TÜV - ZertifikatDer berufsgenossenschaftliche Grundsatz DGUV G 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen" gibt im Kapitel 5 die Mindestanforderungen an die Ausbilder vor:

Lesen Sie hier, wer Staplerfahrer ausbilden darf?

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